
Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Faeser sieht unter anderem erweiterte Befugnisse zur Überwachung von Telekommunikation sowie zur Erhebung von Verkehrsdaten in bestimmten Fällen vor. Für die Identifizierung und Ortung von Handys soll jeweils ein richterlicher Beschluss erforderlich sein. Teil des Gesetzes ist auch, dass sich die Beamten auf Verlangen ausweisen und eine Kennzeichnung tragen müssen.
Scharfe Kritik daran übte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Throm. Die Befugnisse zur Bekämpfung der Kriminalität Online und Offline würden den Anforderungen moderner Polizeiarbeit bei Weitem nicht gerecht, erklärte der CDU-Politiker und fügte wörtlich hinzu. "Im Gegenzug strotzt der Gesetzentwurf geradezu vor Misstrauen gegenüber unserer Polizei." Es sei kein Geheimnis, dass für FDP und Grüne "Datenschutz vor Opferschutz" gehe. Diese "Gängelung" der Sicherheitsbehörden erreiche unter der Ampel "ein noch nie gekanntes Niveau".
Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.