
Man habe dessen Bescheid eingehend geprüft und entschieden, diesen gerichtlich überprüfen zu lassen, teilte eine Sprecherin des Bundespresseamtes mit. Die Klage sei beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt worden. Damit darf das Amt die Facebook-Seite der Bundesregierung vorläufig weiterbetreiben.
Kelber hatte das Bundespresseamt vor einem Monat angewiesen, den Betrieb der Seite einzustellen. Er vertritt die Auffassung, dass der Betrieb für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.