Berlin
Bundesrat beschließt Recht auf Reparatur

Verbraucher sollen künftig bei bestimmten Geräten ein Recht auf Reparatur haben.

    Abgestellte Kühl-und Gefrierschränke in einer Recycling-Anlage
    Hersteller werden künftig verpflichtet, mehrere Jahre lang Reparaturen anzubieten. (Archivbild) (picture alliance / imageBroker / Simon Belcher)
    Der Bundesrat hat für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung gestimmt. Er sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, mehrere Jahre lang Reparaturen für Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke anzubieten. Bereits nach derzeitiger Rechtslage müssen Hersteller eine Zeit lang Ersatzteile für diese Produkte vorrätig haben.
    Das neue Gesetz soll dazu motivieren, sich im Zweifel für eine Reparatur zu entscheiden. Das schone Umwelt und Geldbeutel, betonte Bundesjustizministerin Hubig.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.