
Die vom Bundestag bereits im April beschlossene Vorlage sieht unter anderem vor, dass beide Ehegatten einen Doppelnamen tragen dürfen. Bisher konnte nur einer von ihnen den bisherigen Namen als Begleitnamen hinzuzufügen. Kinder dürfen künftig ebenfalls einen Doppelnamen führen, und zwar auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Stief- und Scheidungskinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater durch das neue Gesetz unkompliziert für sich übernehmen. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.