
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig auch Lebendspenden von Nieren zwischen zwei unterschiedlichen Paaren im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspender vergrößern. Bisher ist das Transplantieren von Organen lebender Spender nur erlaubt, wenn zum Empfänger eine enge Beziehung besteht.
Die Länderkammer stimmte ferner dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zu. Dadurch sollen Verfahren vereinfacht und digitalisiert werden. So sollen zum Beispiel Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert und Nachprüfungsverfahren beschleunigt werden.
Angesichts der bevorstehenden Fußball-WM stimmte der Bundesrat auch einer Verordnung der Bundesregierung zu, die für das so genannte Public Viewing Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zulässt.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
