
Damit soll verhindert werden, dass deutsche Männer die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen. Verhindert werden soll auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet wird. Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
