
Damit sollen sogenannte Whistleblower, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, vor Entlassung und anderen negativen Folgen geschützt werden. Die Vorgabe bezieht sich auf Firmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sowie Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Inhaltlich geht es um Hinweise auf Straftatbestände und zahlreiche andere Rechtsverstöße, etwa gegen Vorgaben der Geldwäschebekämpfung, der Produkt- und Verkehrssicherheit, der Lebensmittelsicherheit, des Schutzes der Privatsphäre, des Umweltschutzes und des Strahlenschutzes. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Deutschland war hier in Verzug, da ein erster Anlauf im Bundesrat gescheitert war.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.