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Berlin
Bundesrat billigt Pflegereform und höhere Renten

Die Pflegereform kann zum 1. Juli in Kraft treten.

    Ein Altenpfleger redet mit einem Bewohner im Pflegeheim
    Die Pflegerefom kann zum 1. Juli in Kraft treten. (picture alliance / photothek)
    Der Bundesrat ließ das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren. Die zuletzt 2017 erhöhte Zahlung für zu Hause gepflegte Menschen steigt damit Anfang 2024 um 5 Prozent. Auch die Zuschläge für Pflegebedürftige in Heimen werden dann angehoben. Angesichts steigender Kosten wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht - für Menschen ohne Kinder etwas stärker. Familien mit mehreren Kindern werden indes entlastet. Aktuell liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent.
    Der Sozialverband VdK kündigte eine Klage an. Die im Gesetz verankerte Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber jenen mit nur einem Kind sei nicht hinzunehmen, erklärte VdK-Präsidentin Bentele. Insgesamt bleibe die Pflegereform eine große Enttäuschung. Die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen bräuchten viel mehr Unterstützung. Die Erhöhung des Pflegegelds reiche nicht aus, um die hohe Inflation auszugleichen.
    Daneben kann die geplante Rentenerhöhung am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte der Anpassung zu. Danach sollen die Renten im Westen um knapp 4,4 Prozent und im Osten um fast 5,9 Prozent steigen. Damit wird zugleich die schrittweise Angleichung der Altersbezüge in Ost und West abgeschlossen. Betroffen sind 21 Millionen Rentner in Deutschland. Die Bundesregierung legt den Wert einmal im Jahr per Verordnung fest. Dadurch werden die Bezüge an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
    Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.