
Der Bundesrat ließ Änderungen des erst seit kurzem geltenden Gesetzes passieren, die der Bund den Ländern zugesagt hatte. Sie zielen darauf, dass die Anbauvereine nicht zu großen Plantagen werden. Außerdem werden Kontrollen der Vereine flexibler gehandhabt - statt jährlich sind sie regelmäßig vorzunehmen.
Der Bundesrat dringt zudem auf eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. In einer Entschließung wies die Länderkammer auf gesundheitliche Risiken hin. Kartuschen mit Lachgas würden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. Gestern hatte der Petitionsausschusses im Bundestag für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren geworben.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.