
Für letzteres ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Es gilt als sicher, dass sie wie gestern im Bundestag erreicht wird. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des oberstern deutschen Gerichts sollen im Grundgesetz aufgenommen werden, so dass sie schwerer zu ändern sind. Das gilt etwa für die Anzahl der Richter und die Dauer ihrer Amtszeit. Außerdem stimmt der Bundesrat über den Ausgleich der kalten Progression ab.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.