
Mit klarer Mehrheit folgten die Länder einer entsprechenden Initiative Bayerns. Sie fordern, die Ausnahme im Jugendschutzgesetz zu streichen, wonach Jugendliche bereits mit 14 und 15 Jahren diverse alkoholische Getränke im Beisein von Sorgeberechtigen kaufen und konsumieren dürfen. Ab 16 Jahren dürfen sie dann etwa Bier und Wein auch alleine kaufen. Die bisherige Ausnahmeregelung stehe im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes, hieß es. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Drese sprach von einer "anachronistischen Regelung". Die SPD-Politikerin verwies auf Studien, wonach früher Alkoholkonsum zu einem problematischen Trinkverhalten im Erwachsenenalter führen könne. Die bayerische Initiative führt zudem mögliche Entwicklungsstörungen in der Pubertät an.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.