
Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Im Internet geschlossene Verträge können damit künftig einfach per Mausklick widerrufen werden. Die Anbieter werden dazu verpflichtet, eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach zu nutzende Schaltfläche bereitzustellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.
Das Gesetz verpflichtet Anbieter außerdem zu verständlichen Vertragsbedingungen. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Darüber hinaus sollen Verbraucher im Online-Bereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
