NS-Gedenken
Bundesrat: Kommerzieller Handel mit Besitztümern von NS-Opfern soll verboten werden

Der Bundesrat will den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen von Opfern aus der NS-Zeit verbieten.

    Sträflingsjacke mit Judenstern
    Sträflingsjacke mit Judenstern (Archivbild) (picture alliance/Bildagentur-online/Falkenstein)
    Dies beschloss die Länderkammer in Berlin. Dabei geht es etwa um Briefe oder Tagebücher von KZ-Häftlingen. In dem Antrag des Landes Nordhein-Westfalen heißt es, Andenken der im Nationalsozialismus verfolgten Menschen würden regelmäßig rein kommerziellen Interessen untergeordnet. Dies verletze die Würde der Opfer. Auslöser der Initiative aus Nordrhein-Westfalen war eine geplante Versteigerung von Briefen aus Vernichtungslagern, Judensternen und Gestapo-Karteikarten. Museen, Bibliotheken und Archive, die das Andenken erhalten, sollen von dem Handelsverbot ausgenommen sein. Der Bundestag muss sich noch mit der Gesetzesinitiative befassen.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.