
Die Länderkammer billigte das Gesetz zur Ablösung der Sozialleistung durch eine neue Grundsicherung. Es tritt ab 1. Juli schrittweise in Kraft. Ziel der Reform ist, Langzeitarbeitslose schneller in Arbeit zu bringen und die Zahl der Empfänger der Leistung zu senken. Wer Termine bei Jobcentern nicht einhält oder sich nicht um eine neue Arbeit bemüht, wird künftig härter mit Leistungskürzungen bestraft. Mit dem Gesetz soll auch der Kampf gegen den Missbrauch von Sozialleistungen erleichtert werden. Zuletzt erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Mit der Einführung der Leistung waren Sanktionen gelockert und Karenzzeiten für Vermögen ausgeweitet worden.
Zuvor hatte die Länderkammer dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Reduzierung der hohen Kraftstoffpreise zugestimmt. Es sieht vor, dass Tankstellen ihre Preise nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Zudem müssen Mineralölkonzerne starke Preisanstiege dem Bundeskartellamt begründen. In der Debatte machten die Bundesländer deutlich, dass die Vorgaben nicht ausreichten, um die Spritpreise dauerhaft zu senken.
Schleswig-Holstein brachte zudem einen Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer in den Bundesrat ein. Der Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung von Schleswig-Holstein wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
