Im Internet geschlossene Verträge können damit künftig einfacher widerrufen werden. Die Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach zu nutzende Schaltfläche bereitstellen. Darüber hinaus sollen Verbraucher im Online-Bereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können. Ein weiteres von der Länderkammer gebilligtes Gesetz sieht strengere Regeln vor, um sogenanntes Greenwashing zu verhindern. Unternehmen, die ihre Produkte mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" vermarkten, müssen dies künftig auch belegen können.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
