
Das sogenannte Kritis-Dachgesetz soll die Betreiber von Infrastruktur-Anlagen zu strengeren Sicherheitskonzepten und Notfallplänen verpflichten und vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen schützen.
Der Bundestag hatte das Gesetz im Januar beschlossen. Damit wird auch eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Länder-Innenminister verwiesen auf aktuelle Krisen wie den Anschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar sowie hybride Angriffe mutmaßlicher russischer Akteure in Deutschland.
Außerdem stimmte der Bundesrat einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu. Demnach darf die Bundeswehr künftig auf Anordnung der Polizei Drohnen abschießen.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
