Grundgesetzänderung
Bundesrat stimmt Schuldenplänen von Union und SPD zu

Deutschland kann in massivem Umfang neue Schulden für Infrastruktur und Verteidigung aufnehmen.

    Berlin: Mitglieder des Bundesrates heben ihre Hand für eine Abstimmung.
    Bundesrat (Kay Nietfeld / dpa / Kay Nietfeld)
    Der Bundesrat stimmte am Vormittag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung. Geplant ist ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur mit einer Laufzeit von 12 Jahren. Je 100 Milliarden Euro daraus sollen explizit in Klimaschutzprojekte beziehungsweise an die Länder fließen. Diese sollen im Zuge der Grundgesetzänderung mehr Spielraum bei der Aufnahme von Krediten erhalten. Verteidigungsausgaben sind künftig weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen. Die 69 Stimmen im Bundesrat verteilen sich nach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung auf die 16 Bundesländer. 12 Länder mit insgesamt 53 Stimmen billigten die Grundgesetzänderung. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich. Dort sind BSW beziehungsweise FDP an den Landesregierungen beteiligt, die die Pläne ablehnen.
    Am Dienstag hatte bereits der Bundestag den Plänen von Union und SPD zugestimmt. Jetzt muss Bundespräsident Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.
    Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.