
Damit kann das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft treten.
Es regelt, dass öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder ähnliche Bedingungen bieten.
Es regelt, dass öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder ähnliche Bedingungen bieten.
Bundesarbeitsministerin Bas sagte in der Länderkammer, das Gesetz stärke Betriebe, die faire Löhne zahlten. Wer sich an die Tarifverträge halte, dürfe in Deutschland keine Nachteile haben.
Die neue Bestimmung gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Wert von 50.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sind von der Vorgabe allerdings ausgenommen.
Der Bundesrat stimmt heute unter anderem noch über das Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Kraftstoffpreise sowie über die Krankenhausreform ab.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
