
Geplant sind ein Sondervermögen für Infrastruktur mit einem Umfang von 500 Milliarden Euro, eine weitgehende Aussetzung der Schuldenregeln für Verteidigungsausgaben sowie höherer Verschuldungsspielraum für die Länder. Wie schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Gestern hatten mehrere Landesverfassungsgerichte Eilanträge der FDP zurückgewiesen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte, in der Landesverfassung gebe es keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die Reform unmittelbar geändert werden könnten. Ähnlich entschieden auch die Verfassungsgerichtshöfe von Hessen und Bremen, wo die jeweilige FDP-Fraktion ebenfalls geklagt hatte.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.