
Geplant ist zum einen, dass für Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes die Regeln der Schuldenbremse nicht mehr gelten sollen. Außerdem sollen die Länder einen größeren Verschuldungsspielraum erhalten. Darüber hinaus soll ein sogenanntes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro geschaffen werden. Sondervermögen sind Kreditlinien außerhalb von Bundeshaushalt und Schuldenbremse. Für die Vorhaben sind mehrere Änderungen des Grundgesetzes erforderlich. Wie im Bundestag müssen diese auch in der Länderkammer mit Zweidrittel-Mehrheit verabschiedet werden.
Gestern hatten mehrere Landesverfassungsgerichte Eilanträge der FDP zurückgewiesen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster etwa erklärte, in der Landesverfassung gebe es keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die Reform unmittelbar geändert werden könnten.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.