
Mit der Reform soll die Zahl der Sitze im Bundestag bei 630 gedeckelt werden. Gewählt würde nach wie vor mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament würde allein ihr Zweitstimmenergebnis sein.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
