
Die Länderkammer soll zu einer Vorlage des Kabinetts aus der vergangenen Woche Stellung beziehen. Grund für die Änderung des laufenden Budgets ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Das höchste deutsche Gericht hatte es für unzulässig erklärt, überschüssige Milliarden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Coronafolgen umzuschichten.
Als Konsequenz aus dem Urteil muss der Bund nun fast 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im Budget für dieses Jahr verbuchen. Das macht es notwendig, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse erneut auszusetzen.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.