
Die Länderkammer unterstützte mehrheitlich einen Antrag Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Bei einem Verstoß soll es Bußgelder von 500 bis 3.000 Euro geben. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl war der vorangegangene Versuch gescheitert. Mit klarer Mehrheit folgten die Länder auch einer Initiative Bayerns zur Abschaffung des begleiteten Trinkens. Derzeit sieht das Jugendschutzgesetz vor, dass 14- und 15-Jährige diverse alkoholische Getränke im Beisein von Sorgeberechtigten kaufen und konsumieren dürfen.
Ferner wollen die Länder dem Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität Verfassungsrang geben. Eine Gesetzesinitiative soll in den Bundestag eingebracht werden. Konkret geht es darum, Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz "sexuelle Identität" zu erweitern. Bislang werden dort Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube sowie religiöse und politische Anschauungen genannt.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.