
Die Länder forderten die Bundesregierung in einer Entschließung auf, zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Handlungen schließt. Damit sollen auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden. Beispiele für solche Aufnahmen sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna.
Hessens Ministerpräsident, der CDU-Politiker Rhein, sagte, wer so etwas tue, greife bewusst die Würde der Opfer an und verletze Frauen auf seelische Art. Die Täter dürften nicht straffrei bleiben.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
