Gesetzesinitiativen
Bundesrat will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen

Auf Initiative von Hessen hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar sein soll.

    Ein rosa XXL-Wecker mit den Worten "Nur Ja heißt Ja" in Bern (Schweiz)
    Im Sexualstrafrecht der Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" eingeführt werden. (picture alliance / dpa / Keystone / Peter Schneider)
    Allerdings nur, wenn es in einer Weise geschehe, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert, heißt es in der Begründung. Die aktuellen Strafvorschriften seien nicht ausreichend. Die Bundesregierung kann sich nun zum Gesetzentwurf der Länder äußern. Anschließend ist der Bundestag am Zug.
    Auf Initiative der Hansestadt Hamburg sprach sich der Bundesrat in einer Entschließung zudem dafür aus, im Sexualstrafrecht den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" einzuführen. In Deutschland gilt aktuell das "Nein heißt Nein"-Modell. Das bedeutet: Sexuelle Handlungen können nur bestraft werden, wenn sie erkennbar gegen den Willen einer Person vorgenommen werden.
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.