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Urteil zur AfD
Bundesratspräsidentin Schwesig: Erster Schritt für ein mögliches Verbotsverfahren

Bundesratspräsidentin Schwesig wertet das jüngste Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall als wichtiges Signal für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei.

    Manuela Schwesig (SPD) Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern im Portrait am 15.12.2023
    Es gebe die Pflicht aus dem Grundgesetz, gegen Verfassungsfeinde vorzugehen, sagte Bundesratspräsidentin Schwesig (SPD) . (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sei ein erster Schritt, sagte Schwesig im Deutschlandfunk. Jetzt müsse der Bundesverfassungsschutz nachweisen, dass bei der AfD gesichert rechtsextreme Bestrebungen vorlägen. Erst dann könne man prüfen, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Dies habe nichts mit Zögern zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es für ein Parteiverbot in Deutschland hohe rechtliche Hürden gebe, erklärte die SPD-Politikerin.
    Schwesig betonte, dass unabhängig von einem Verbotsverfahren auch die politische Auseinandersetzung mit der AfD weitergehen müsse. Man könne sich nicht allein auf Gerichte und Verfassungsschutz verlassen.
    Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.