
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sei ein erster Schritt, sagte Schwesig im Deutschlandfunk. Jetzt müsse der Bundesverfassungsschutz nachweisen, dass bei der AfD gesichert rechtsextreme Bestrebungen vorlägen. Erst dann könne man prüfen, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Dies habe nichts mit Zögern zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es für ein Parteiverbot in Deutschland hohe rechtliche Hürden gebe, erklärte die SPD-Politikerin.
Schwesig betonte, dass unabhängig von einem Verbotsverfahren auch die politische Auseinandersetzung mit der AfD weitergehen müsse. Man könne sich nicht allein auf Gerichte und Verfassungsschutz verlassen.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.