
In einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages schreiben die Rechnungsprüfer, der Bund habe in seinem Entwurf auf wesentliche Stellschrauben für einen Erfolg des Gesetzes verzichtet. Mindestsummen seien nicht festgelegt worden. Ebenso fehlten die haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen. Das könne zur Folge haben, dass die Länder das Geld nicht für Investitionen in die Infrastruktur nutzten.
Die 100 Milliarden Euro sind ein Fünftel des sogenannten Sondervermögens der Bundesregierung für Infrastruktur und Klimaschutz. Die Kredite dafür werden durch den Status als Sondervermögen nicht bei der Schuldenbremse berücksichtigt.
Diese Nachricht wurde am 09.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.