
Konkret geht es in dem Gesetzentwurf um Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Das Bundesfamilienministerium will, dass solche Aktionen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Diese Nachricht wurde am 24.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
