Drohnenabwehr
Bundesregierung beschließt neues Luftsicherheitsgesetz

Die Bundesregierung hat ein neues Luftsicherheitsgesetz gebilligt, um die Möglichkeiten der Drohnenabwehr auszuweiten.

    Nach dem von Innenminister Dobrindt vorgelegten Entwurf kann die Bundeswehr in Extremfällen künftig kurzfristig allein auf Geheiß des Verteidigungsministeriums agieren. Bislang war dafür eine Abstimmung mit dem Innenressort nötig.
    Beschlossen wurde vom Kabinett auch ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt. Laut der Vorlage sollen Gewalttäter künftig dazu verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen.
    Ferner billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf zu ukrainischen Flüchtlingen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Sie sollen künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern die niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes.
    Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.