
Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Durch die Reform solle Geld im Gesundheitssystem eingespart werden und die Versorgung der Patienten effizienter als bisher werden, sagte Bundesgesundheitsministerin Warken, CDU. Eine Vielzahl von Anliegen müsse nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden.
In Zukunft sollen Hilfesuchende bei einem Notfall schneller zu den passenden Behandlungsangeboten weitergeleitet werden. Dazu ist eine bessere Vernetzung von Notaufnahmen der Kliniken, Bereitschaftsdiensten der Arztpraxen und der Rettungsdienste geplant. An ausgewählten Klinikstandorten erhalten Hilfesuchende dann eine Ersteinschätzung und werden je nach Dringlichkeit zur passenden Behandlungsstruktur weitergeleitet. Zudem soll die Rufnummer 116 117 zu einer zentralen Nummer für erste Einschätzungen ausgebaut werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigten sich von der Reform nicht überzeugt.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
