
Das Bundeskabinett brachte heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Hubig auf den Weg. Demnach werden K.‑ o.-Tropfen, die bei einer Vergewaltigung oder einem Raub zum Einsatz kommen, rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft. Täter sollen in diesen Fällen mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Bislang waren es drei Jahre.
Hubig erklärte, Täter mischten ihren Opfern die Substanzen meist heimlich in Getränken unter, um sie wehrlos zu machen. Das sei besonders hinterhältig und gefährlich. Einer Dunkelfeld-Studie des Bundeskriminalamts zufolge wurden fünf Prozent der Befragten schon einmal Opfer von K.-o.-Tropfen. Besonders betroffen sind Frauen.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
