
Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Hubig auf den Weg. Demnach werden K.‑ o.-Tropfen, die bei einer Vergewaltigung oder einem Raub zum Einsatz kommen, rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft. Täter sollen in diesen Fällen mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Bislang waren es drei Jahre.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
