Mittwoch, 08. Mai 2024

Berlin
Bundesregierung beschließt Verlängerung der Energiepreisbremsen

Mit zwei Maßnahmen will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen entlasten. Das Kabinett brachte zum einen eine gesetzliche Änderung auf den Weg, um mit einem Milliardenzuschuss zu Netzentgelten die Strompreise zu dämpfen. Zum anderen beschloss es eine Verordnung, um die Gas- und Strompreisbremse zu verlängern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, das Vergleichsportal Verivox und die Union bezweifeln eine echte Entlastung der Verbraucher. Ein Überblick.

01.11.2023
    Ein Drehstromzähler im Keller eines Hauses
    Die gedeckelten Preise für Erdgas, Strom und Wärme sollen bis Ende April weiter gelten. (picture alliance / dpa / Frank Rumpenhorst)
    Gas- und Strompreisbremse sind bisher bis Ende Dezember 2023 befristet. Die Maßnahmen können durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. In der Verordnung heißt es, die Energiekrise sei dank unterschiedlicher Maßnahmen der Bundesregierung abgeflaut. Die Lage auf den Energiemärkten habe sich seit dem vergangenen Winter stabilisiert. Es könnten aber nach wie vor unerwartete Risiken entstehen, heißt es mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

    Profitieren Verbraucher von der Verlängerung?

    Der CDU-Energiepolitiker Jung sagte, die Ampel stelle die Verlängerung der Energiepreisbremse ins Schaufenster und erhöhe im selben Winter die Energiekosten durch vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer. Die Steuersenkung auf Gas soll nach Plänen der Regierung drei Monate früher als geplant schon zum Jahreswechsel auslaufen. "Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher", sagte Jung. "Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse."
    Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würden Haushalte im Schnitt kaum von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren, weil zugleich zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig werden soll.

    Verbände bezweifeln fristgerechte Umsetzung

    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen sehen eine fristgerechte und flächendeckende Umsetzung der längeren Energiepreisbremsen durch Stadtwerke und Energieversorger zum 1. Januar 2024 akut gefährdet. Es fehle eine Genehmigung der EU-Kommission - und die Zustimmung des Bundestags könne bis Mitte Dezember dauern. Damit blieben Versorgern und Stadtwerken nur zwei Wochen über Weihnachten Zeit, um Abrechnungssysteme anzupassen und Kunden zu informieren.

    Zuschuss zu Netzentgelten

    Konkret geht es laut Wirtschaftsministerium um einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten von bis zu 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Aus diesem Fonds werden auch die Energiepreisbremsen finanziert. Durch den Zuschuss würden die Netzentgelte stabilisiert, was den Strompreis dämpfe und allen Verbrauchern zugute komme, sagte Regierungssprecher Hebestreit. Den Angaben zufolge steht der Zuschuss unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Berücksichtigung im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2024.
    Die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, Tennet und TransnetBW hatten im Oktober mitgeteilt, dass die bundeseinheitliche Nutzungsgebühr für die Stromübertragung im Überland-Transportnetz im kommenden Jahr leicht steigen soll. Miteingerechnet wurde bereits der erwartete Zuschuss des Bundes.
    Sie können hier einen Beitrag zum Thema hören.
    Diese Nachricht wurde am 01.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.