
Wie ein Regierungssprecher in Berlin mitteilte, soll unter anderem das Kartellrecht verschärft werden. Demnach müssen die Mineralölkonzerne künftig vorab begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen. Zudem sollen die Preise nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöht werden dürfen. Die Maßnahmen befinden sich den Angaben zufolge in der Ressortabstimmung.
Heute tagt außerdem eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Arbeitsgruppe, zu der auch Vertreter der Mineralölkonzerne erwartet werden.
Heute tagt außerdem eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Arbeitsgruppe, zu der auch Vertreter der Mineralölkonzerne erwartet werden.
Diese Nachricht wurde am 16.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
