Bundeskabinett
Bundesregierung bringt Umsetzung von EU-Asylreform auf den Weg

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - kurz: GEAS - in nationales Recht gebilligt. Menschenrechtsgruppen üben Kritik.

    Ein Schlagbaum mit Stop-Schild und EU-Schild
    Im Bundeskabinett wurde das Umsetzungsgesetz für Europäisches Asylsystem GEAS beschlossen (Archivbild). (picture alliance / Zoonar / DesignIt)
    Die Reform sieht eine Verschärfung der Asylregeln in der EU vor. Nach Möglichkeit sollen Verfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union abgewickelt werden. Dort sollen Asylzentren eingerichtet werden. GEAS enthält zudem einen Mechanismus zur Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU.
    Das Vorhaben zielt darauf ab, irreguläre Migration zu begrenzen und besser zu steuern. Die im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln.

    Pro Asyl befürchtet "Inhaftierung" von Flüchtlingen

    Die Organisation Pro Asyl warnte, durch die neuen Gesetze könnten viele Geflüchtete in zumindest zum Teil geschlossenen Zentren untergebracht werden. Sie sprach von einer "quasi Inhaftierung", die auch Familien mit Kindern treffe. Ähnliche Kritik äußerten sich Amnesty International und Terre des Hommes.
    Innenminister Dobrindt (CSU) verteidigte die neuen Regeln. Man brauche ein funktionierendes System, um die illegale Migration dauerhaft zu begrenzen.
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.