
Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit Klagen der Regierung und des Facebook-Mutterkonzerns Meta gegen ein Verbot durch den Bundesdatenschutzbeauftragten statt.
Der damalige Amtsinhaber Kelber hatte im Jahr 2023 dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Seite wegen Datenschutzverstößen untersagt. Er kritisierte, dass beim Besuch der Seite personenbezogene Daten mithilfe sogenannter "Cookies" ohne Zustimmung der Nutzer gespeichert würden. Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass die Verantwortung für diese Datenschutzfrage allein bei Facebook als Plattform liege - und nicht bei der Regierung als Betreiberin der Seite. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.