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Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesgrundlage für Bezahlkarte für Flüchtlinge

Nach langer Debatte hat sich die Ampel-Koalition auf eine gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt.

    Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. Der Ortenaukreis zwischen Rhein und Schwarzwald gibt bereits Bezahlkarten für Geflüchtete aus.
    Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. In einigen Kommunen werden die Bezahlkarten bereits getestet. (picture alliance / dpa / Philipp von Ditfurth)
    Das teilten Vertreter von SPD, Grünen und FDP mit. FDP-Fraktionsvize Köhler sagte, mit der Einigung bekämen die Länder die notwendige Rechtssicherheit. Die Grünen hatten kritisiert, für Asylsuchende sei es beispielsweise nicht möglich, Taschengeld für einen Schulausflug ihrer Kinder abzuheben. Dieses Problem gebe es nun nicht mehr, hieß es. Allerdings bleibe es dabei, dass keine Überweisungen ins Ausland getätigt werden könnten. Laut dem Gesetzentwurf sollen dadurch unter anderem Zahlungen an Schleuser verhindert werden.
    Im November hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer Bezahlkarte erhalten können. Die Länder hatten dafür einen rechtssicheren Rahmen auf Bundesebene gefordert. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern setzen jeweils auf eigene Modelle. Bayern gibt seit Ende März erste Bezahlkarten aus.
    Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.