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Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesgrundlage für Bezahlkarte für Flüchtlinge

Nach langer Debatte hat sich die Ampel-Koalition auf eine gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt.

    Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. Der Ortenaukreis zwischen Rhein und Schwarzwald gibt bereits Bezahlkarten für Geflüchtete aus.
    Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. In einigen Kommunen werden die Bezahlkarten bereits getestet. (picture alliance / dpa / Philipp von Ditfurth)
    Das teilten Vertreter von SPD, Grünen und FDP mit. FDP-Fraktionsvize Köhler sagte, mit der Einigung bekämen die Länder die notwendige Rechtssicherheit. Laut Gesetzentwurf soll durch die Ausgabe von Bezahlkarten verhindert werden, dass Asylsuchende Geld ins Ausland oder an Schleuser überweisen.
    Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Audretsch betonte, dass das Gesetz zugleich die Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben garantiere. So würden Kommunen verpflichtet, zusätzlich benötigtes Geld - etwa für einen Schulausflug oder ein Busticket - in Bar auszuzahlen.
    Bund und Länder hatten sich im November grundsätzlich auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Die Länder forderten dafür einen rechtssicheren Rahmen auf Bundesebene. Bayern gibt seit Ende März erste Bezahlkarten aus. In Hamburg werden sie seit Februar im Rahmen eines Pilotprojekts getestet.
    Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.