
Aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, ein geänderter Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bas solle morgen verabschiedet werden. Inkrafttreten soll die Reform im Laufe des nächsten Jahres. In welchen Punkten es Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gab, wurde nicht mitgeteilt.
Kern der Reform sind härtere und schnellere Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen wie wiederholten Terminversäumnissen oder der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
Diese Nachricht wurde am 16.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
