Freitag, 19. April 2024

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Selbstbestimmungsgesetz
Bundesregierung einigt sich offenbar auf einfachere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen

Die Bundesregierung hat sich laut einem Medienbericht auf ein Selbstbestimmungsgesetz geeinigt, das die Änderung amtlicher Einträge von Geschlecht und Vornamen vereinfachen soll.

30.03.2023
    Paus und Buschmann halten beide DIN-A4-Zettel hoch.
    Im Sommer vergangenen Jahres hatten Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Buschmann (FDP) die Eckpunktepapier für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. (IMAGO/photothek)
    Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen müssten demnach beim Standesamt nur noch eine einfache Selbstauskunft für das Personenstandsregister abgeben, wie die "Süddeutsche Zeitung" meldet. Bisher müssen sie zwei psychologische Gutachten einreichen. Anschließend entscheidet ein Amtsgericht. Das Verfahren gilt als langwierig, teuer und entwürdigend.
    Nach dem Willen von Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium sollen im Fall von Minderjährigen unter 14 Jahren nur Sorgeberechtigte die Änderung beantragen können. Bei Jugendlichen ab 14 und bei Konflikten mit den Eltern müsse ein Gericht entscheiden, heißt es. Vorgesehen sei auch eine Bedenkzeit von drei Monaten nach Antragsstellung. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das gut 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen.
    Diese Nachricht wurde am 25.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.