
Beispielsweise sollen die Regeln über die Verjährung von Ansprüchen auf Herausgabe von Kulturgut angepasst werden, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Künftig sollen sich die aktuellen Besitzerinnen und Besitzer nur noch auf Verjährungsfristen berufen können, wenn sie den Besitz in gutem Glauben erworben haben.
Außerdem soll die gerichtliche Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert nicht bei Amts- sondern bei Landgerichten liegen. Damit trage man der besonderen Komplexität der Fälle Rechnung. Ein besonderer Gerichtsstand für das Thema soll in Frankfurt am Main eingeführt werden, weil die Stadt für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen sei.
Experte: Betrifft nur wenige Fälle
Der Entwurf stammt von Kulturstaatsministerin Roth (Grüne) und Justizminister Buschmann. Der FDP-Politiker verwies darauf, dass viele von den Nazis entzogene Kulturgüter auch weiterhin nicht im Besitz ihrer Eigentümer seien. Das liege in etlichen Fällen daran, dass es das Recht zu schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen.
Der Fachanwalt für Kunstrecht, Ulf Bischof, geht davon aus, dass auch die Neuregelung nur einige wenige Fälle betrifft. Grund sei unter anderem, dass Besitzverhältnisse und die Art des Erwerbs von Objekten schwer nachzuweisen seien, sagte er im Deutschlandfunk.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.