
Dadurch könnten Verbraucher künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einfordern und müssten ihr Recht nicht mehr individuell einklagen, erklärten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Auch könnten sich die Betroffenen nun bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer sogenannten Verbandsklage anschließen. Bislang war dafür ein kürzerer Zeitraum vorgesehen. Die Berichterstatterin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion, Licina-Bode, bezeichnete die Einigung als Meilenstein. Ähnlich äußerten sich Vertreter von Grünen und FDP.
Sammelklagen sind in vielen europäischen Ländern noch nicht üblich. In Deutschland wurde der Volkswagen-Abgasbetrug mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage aufgearbeitet, die nun mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt werden soll. Zudem wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 29.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.