
Das sieht ein Gesetzentwurf von Bildungsministerin Stark-Watzinger vor, den das Kabinett verabschiedete.
Das neue Verfahren richtet sich an Personen, die zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Das gilt auch für berufliche Kompetenzen, die in Behindertenwerkstätten erworben wurden. Das sogenannte Feststellungsverfahren soll von den gleichen Gremien durchgeführt werden, die sonst am Ende einer Ausbildung die Prüfungen vornehmen. Das Bildungsministerium sieht darin eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.