
Ein Sprecher sagte in Berlin, Facebook sei ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, an dem man zunächst festhalten wolle. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber hatte das Presseamt in der vergangenen Woche angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage binnen vier Wochen einzustellen. Kelber vertritt die Position, dass der Facebook-Auftritt für eine Behörde nicht datenschutzkonform möglich sei.
Der Regierungssprecher sagte nun, man werde innerhalb der gesetzten Frist sorgfältig alle rechtlichen Fragen prüfen. Das schließe auch nicht aus, dass man gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen werde.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.