
Die Wiedergutmachung im Völkerrecht beruhe auf der Verletzung einer internationalen Verpflichtung, und eine solche Verpflichtung habe zur Zeit des begangenen Unrechts nicht bestanden. Dies teilte die Bundesregierung nach Angaben mehrerer Medien in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte sei ein unbestrittener Teil der Erinnerungskultur in Deutschland. Das "Konzept der Wiedergutmachung" sei aus den rechtlichen Gründen aber "im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar".
Der Historiker Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg sagte dem Tagesspiegel, diese Regierung interessiere sich nicht für das koloniale Erbe. Deutschland hatte beim Thema Kolonialismus anfangs lange eine völlige Amnesie. Seit ungefähr 2015 entwickelte sich dann ein verstärktes Interesse an der Aufarbeitung, Höhepunkt seien die Black-Lives-Matter-Proteste 2021 gewesen. Doch seitdem erlebe man einen konservativen Rollback.
Die Grünen-Politikerin Tesfaiesus sagte dem Evangelischen Pressedienst, die Bundesregierung verhindere, dass man Deutschland in allen Fragen der Verantwortung international als ehrlichen Verhandlungspartner wahrnehme.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.