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Berlin
Bundesregierung leitet bei Kampf gegen Kinderpornografie Reform der jüngsten Reform ein - Mindeststrafen sollen wieder sinken

Das Bundeskabinett hat sich darauf verständigt, die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für Besitz und Verbreitung kinderpornographischen Materials teilweise rückgängig zu machen.

    Eine Ermittlerin sitzt vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen, am Hinweistelefon im Landeskriminalamt.
    Die bisherige Gesetzeregelung hat in der Praxis für viel Kritik gesorgt. (dpa / picture alliance / Rolf Vennenbernd)
    Die Mindeststrafen sollen wieder auf unter ein Jahr Haft gesenkt werden. Ermittlungsbehörden und Gerichte hätten so die Möglichkeit, Verfahren einfach einzustellen. Hintergrund ist, dass die von der Vorgängerregierung festgelegten Regeln auch Handlungen erfassen können, bei denen offenkundig keine kriminelle Absicht vorliegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand kinderpornografische Darstellungen weitergeben will, um deren Verbreitung zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. Derzeit machen sich zum Beispiel Eltern oder Lehrer strafbar, wenn sie entdecktes Material etwa an Schulleitungen weiterleiten, um darüber zu informieren.
    Zudem beschloss das Kabinett eine Strategie für die internationale Digitalpolitik. SPD, Grüne und FDP wollen sich dafür einsetzen, den Zugang zu einem freien Internet ohne Zensur zu gewährleisten, und dass die Menschenrechte auch im Internet gewahrt werden.
    Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.