
Ermittlungsbehörden und Gerichte hätten so die Möglichkeit, Verfahren einfach einzustellen. Hintergrund ist, dass die von der Vorgängerregierung festgelegten Regeln auch Handlungen erfassen können, bei denen offenkundig keine kriminelle Absicht vorliegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand kinderpornografische Darstellungen weitergeben will, um deren Verbreitung zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. Derzeit machen sich zum Beispiel Eltern oder Lehrer strafbar, wenn sie entdecktes Material etwa an Schulleitungen weiterleiten, um darüber zu informieren.
Maßnahmen gegen Fachkräftemangel
Menschen ohne Berufsabschluss sollen einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Qualifikationen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bildungsministerin Stark-Watzinger vor, den das Kabinett ebenfalls verabschiedete. Das neue Verfahren richtet sich an Personen, die zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Das gilt auch für berufliche Kompetenzen, die in Behindertenwerkstätten erworben wurden. Das sogenannte Feststellungsverfahren soll von den gleichen Gremien durchgeführt werden, die sonst am Ende einer Ausbildung die Prüfungen vornehmen. Das Bildungsministerium sieht darin eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.
Kabinett beschließt auch internationale Digitalstrategie
Zudem beschloss das Kabinett eine Strategie für die internationale Digitalpolitik. Der Plan sieht vor, sich in internationalen Fachgremien auf Standards zu verständigen. SPD, Grüne und FDP wollen sich unter anderem dafür einsetzen, dass im Internet die Menschenrechte gewahrt werden. Weiteres Ziel ist es, den Zugang zu einem freien Internet ohne Zensur zu gewährleisten.
Digitalminister Wissing sagte, das freie Internet sei in Gefahr. Immer öfter kappten autoritäre Staaten den Zugang zum Netz, um unliebsame Meinungen zu zensieren und Bürger von Informationen abzuschneiden. Netzsperren seien Angriffe auf die Menschenrechte, bei denen man nicht tatenlos zusehen werde.
Neue Regeln für Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern
Desweiteren billigte das Bundeskabinett Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz, mit denen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien gestärkt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität nur innerhalb enger Grenzen erlaubt ist. Zu den Daten, die laut dem Gesetzentwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu.
Zudem müssen Auskunfteien wie die Schufa Verbrauchern mitteilen, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf den Bonitäts-Wert ausgewirkt haben. Verbraucherschutzministerin Lemke sagte, damit schiebe man einer möglichen Diskriminierung einen Riegel vor.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.