Urteil
Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen.

    Die Außenfassade des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. (Paul Zinken / dpa / Paul Zinken)
    Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Damit gab es zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt. In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten - voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft. Die Bundesregierung kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
    Die Umwelthilfe war schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatten die Richter geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen müsse. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.  
    Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.