
Es müsse eine Pflicht zur Prüfung auf Wiederverwendbarkeit bei der Sammlung und Erfassung von Elektro-Altgeräten geben, sagte der Leiter für Kreislaufwirtschaft, Fischer, der Deutschen Presse-Agentur. Man habe zur Wiederverwendung der Geräte keine gesetzlichen Vorgaben und Pflichten. Die Pläne der Bundesregierung seien zwar ein richtiger Schritt; sie seien aber noch zu schwammig. Reparaturen könnten beispielsweise durch einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz attraktiver gemacht werden.
Bundesverbraucherschutzministerin Lemke hatte sich Ende Juni zusammen mit ihren Amtskollegen aus den Bundesländern für ein Recht auf Reparatur ausgesprochen. Dazu soll ein entsprechendes Gesetz erarbeitet werden, mit dem Hersteller dazu verpflichtet werden, kostenlos Reparaturinformationen bereitzustellen.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.