
Dass die Richter eine Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze ablehnten, die über die amerikanische Basis im deutschen Ramstein abgewickelt wurden, sei ein wichtiges Signal, teilten die Ministerien in Berlin mit. Die Bundesregierung hob außerdem die vom Gericht erwähnte Schutzpflicht im Ausland hervor. Die Verfassungsrichter hatten festgestellt, dass Deutschland unter sehr engen Voraussetzungen eine Pflicht habe, Ausländer im Ausland zu schützen. Eine Beschwerde von zwei Menschen aus dem Jemen lehnte das Gericht jedoch ab. Es bestehe nur ein Schutzanspruch, wenn das staatliche Handeln Deutschlands im engen Bezug zu Menschenrechtsverletzungen stehe.
Und zweitens müsse es dabei um systematische Verstöße gegen das Völkerrecht gehen. Der geprüfte Fall betraf Drohnenangriffe der USA auf den Jemen im Jahr 2012.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.